Menu
menu

Migration und Integration

Erwartungen junger Menschen

  • Junge geflüchtete Menschen (und deren Familien) sollten besser unterstützt werden. 

  • Die Bedingungen für ein selbstbestimmtes Leben von jungen geflüchteten Menschen  

  • sollten verbessert werden.  

  • Es sollten verbindliche Regeln zur Aufnahme von geflüchteten Menschen geschaffen werden. 

  • Der Zusammenhalt zwischen den Menschen sowie die Anerkennung von Vielfalt muss verbessert werden.

Maßnahmen der Landesregierung

  • Landesintegrationskonzept - Durch gezielte Steuerung und Koordinierung der Integrationsmaßnahmen soll sichergestellt werden, dass den zugewanderten Menschen frühestmöglich der Zugang zu bestehenden Regelsystemen geöffnet wird.  

  • Integrationsrichtlinie zur Förderung der Integrationsprojekte - gemeinwesensorientierte Projekte vorwiegend auf lokaler Ebene gefördert werden, die der Eingliederung von Menschen mit Migrationshintergrund in die örtliche Gemeinschaft dienen und dabei die einheimische Bevölkerung einbeziehen, ehrenamtliches Engagement fördern sowie Strukturen der Selbstorganisation von Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen-Anhalt stärken.  

  • Die Förderung der Interkulturellen Öffnung nimmt bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund einen wichtigen Schwerpunkt ein. Das Ziel der interkulturellen Öffnungsprozesse ist, dass die Verwaltungsstrukturen von staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen und Einrichtungen alle Regelangebote so gestalten, dass die Zugänge und Teilhabechancen nicht nur für einheimische, sondern auch migrantische Bevölkerung, insbesondere junge Menschen geöffnet werden.  

  • Jugendmigrationsdienste - Diese werden kontinuierlich aus den Mitteln des Bundes gefördert. Sie sind ein Angebot der Jugendsozialarbeit. Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund können sich von Jugendmigrationsdiensten zu Fragen der Bildung und Ausbildung ihrer Kinder beraten lassen.  

  • Ausbau von Kooperations- und Unterstützungsstrukturen - Das Land gemeinsam mit den Jugendberufsagenturen sichert fachliche Unterstützung beim Auf- bzw. Ausbau funktionierender zuständigkeits- und rechtskreisübergreifender Kooperations- und Unterstützungsstrukturen für junge Menschen am Übergang Schule-Beruf.  

  • Projekt „Fach- und Servicestelle für Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen“ - Ziel des Projektes ist es daher zum einen auf eine Verbesserung der strukturellen Voraussetzungen für eine insgesamt nachhaltigere und zügigere Arbeitsmarktintegration hinzuwirken. Das Projekt wird seit Beginn des Jahres 2020 aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie des Landes in Trägerschaft der Caritas für das Bistum Magdeburg e. V. gefördert. à https://www.caritas-magdeburg.de/unsere-hilfe-beratung/migration-integration/servicestelle-fuer-migrantinnen-und-fluechtlingsfrauen/servicestelle-fuer-migrantinnen-und-fluechtlingsfrauen 

  • Erhöhung der Verwaltungskostenpauschale - Das Land setzt sich beim Bund dafür ein, dass die Verwaltungskostenpauschale etwa im SGB II zwecks Gewährleistung eines engmaschigen Fallmanagements im Anschluss an SGB VIII- Maßnahmen insb. im Bereich der Jugendberufsagenturen erhöht wird.  

  • Bedarfsorientierte Beratungs- und Fortbildungsangebote für Vormünder - Land, Kommunen und entsprechende Träger sichern für Einrichtungsträger und Amts-/ Vormünder die Aufklärung über die Voraussetzungen zum Leistungserhalt gemäß § 41 SGB VIII (insb. Abs. 3), zum Thema berufliche Orientierung und Qualifizierung sowie über die Möglichkeiten im Bereich der Ausbildungsduldung.  

  • Projektgruppe „Rechtskreisübergreifendes Fallmanagement für Junge Volljährige“ - Das Land initiiert eine fachbereichsübergreifende Arbeits- bzw. Projektgruppe „Rechtskreisübergreifendes Fallmanagement für Junge Volljährige“ zwecks Entwicklung und Etablierung passgenauer Anschlussmaßnahmen zur Gewährleistung bedarfsgerechter Übergangsangebote im Bereich Wohnen/allgemeine Unterbringung (§§ 9, 16g, 18, 28 SGB II, § 78 SGB III, §§ 13, 41 SGB VIII), Berufsorientierung, Einmündung in den Beruf, etc.  

  • Zukunftschance assistierte Ausbildung - Ziel des Landes ist es, ausbildungsbegleitende Hilfen auszubauen, den statusunabhängigen Zugang zu ihnen und die bedarfsorientierte Nutzung zu verbessern. Bis zum 1. Quartal 2020 wurden knapp 1.700 junge Menschen auf eine betriebliche Ausbildung vorbereitet und in ihrer Ausbildungszeit begleitet. Darunter befinden sich auch mehr als 180 Auszubildende mit Migrationshintergrund – teilweise solche mit Fluchterfahrung. 

  • Förderung von Bildungs- und Familienpatenschaften - Um das Freiwilligenengagement besonders bei der Unterstützung von Familien sowie von jungen Schutzsuchenden zu stärken, fördert das Land Sachsen-Anhalt seit November 2015 Projekte in den Kommunen, mit denen ehrenamtliche Bildungs- und Familienpatenschaften organisiert, qualifiziert und vernetzt werden. Ziel ist die Stärkung der Bildungsteilhabe und der Erziehungskompetenz von Schutzsuchenden.  

  • Netzwerk der Eltern mit Migrationshintergrund in Sachsen-Anhalt - Das Land Sachsen-Anhalt fördert das Projekt „Netzwerk der Eltern mit Migrationshintergrund in Sachsen-Anhalt“ in Trägerschaft von LAMSA e. V. Das Projekt richtet sich an migrantische Eltern der Kinder im Kita-, Schul-, und Hortalter und bietet folgende Angebote an: Beratung und Begleitung der Eltern mit Migrationsgeschichte, Online-Beratung von Familien in verschiedenen Sprachen (im Aufbau), Mehrsprachige Online-Plattform mit Informationen und Materialien für Eltern, Veranstaltungen für die Eltern zu verschiedenen Themen, Fortbildungen für engagierte Eltern als Multiplikatorinnen bzw. Multiplikator. à https://www.nemsa.de 

  • Umsetzung qualifizierter Deutschkurse - Ziel ist die Umsetzung qualifizierter Deutschkurse, die erste Grundkenntnisse der deutschen Sprache vermitteln und mit einer deutschlandweit anerkannten Sprachprüfung auf dem Niveau A1/A2 abschließen, um so einen nahtlosen Übergang in weiterführende Sprachfördermaßnahmen zu ermöglichen. Die Landesrichtlinie soll die Fördermaßnahmen des Bundes im niedrigschwelligen Bereich sinnvoll ergänzen.  

  • Umsetzung des Rechts auf Bildung - Familien mit Kindern werden spätestens nach sechs Monaten aus der zentralen Aufnahmestelle (ZASt) auf die Kommunen verteilt. Für die Dauer des Aufenthalts in der ZASt, werden derzeit für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter allgemeine Angebote (Spracherwerb, Musik, Basteln, Spielezeit, Vermittlung von Kultur) bereitgestellt, die zum Teil durch Fachkräfte und im Übrigen ehrenamtlich durchgeführt werden. Darüber hinaus existiert das niedrigschwellige, durch das MS geförderte Projekt „Pädagogisches Zentrum / Lernwerkstatt in der ZASt“ in Trägerschaft der Caritas. Das Landesschulamt und die Landkreise und kreisfreien Städte stellen sicher, dass alle Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter nach der Verteilung aus der Erstaufnahmeeinrichtung in die Landkreise und kreisfreien Städte unverzüglich beschult werden. Hierfür wird das Schnittstellenmanagement zwischen dem Projekt „Lernwerkstatt“ und den Landkreisen und kreisfreien Städten beim Transfer von Familien mit Kindern aus der ZASt auf die Weitergabe von schulpädagogischen Erkenntnissen optimiert.  

  • Chancengerechtigkeit für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund - Die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund und mit noch nicht ausgeprägter Kompetenz in der deutschen Sprache erhalten einen Nachteilsausgleich etwa in Form von mehr Bearbeitungszeit, Verständnishilfen aber auch die Möglichkeit, die eigene Muttersprache unter bestimmten Voraussetzungen als Fremdsprache für ihren schulischen Abschluss anerkennen zu lassen.  

  • Herkunftssprachlicher Informationspool - Mithilfe der Migrantenorganisationen konnten sowohl den Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund aber auch deren Sorgeberechtigen bereits viele essenzielle Informationsmaterialien in verschiedenen Fremdsprachen zur Verfügung gestellt werden. Spezielle barrierefreie Zeugnisanlagen ermöglichen es den Sorgeberechtigten mit geringer deutscher Sprachkompetenz den Leistungsstand ihres Kindes besser beurteilen und die weitere schulische Entwicklung positiv unterstützen zu können. Unter Berücksichtigung der stetigen Veränderung der Rahmenbedingungen wird der vorhandene Informationspool aktualisiert und weiterentwickelt.  

  • Optimierung der Beschulung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen 

  • Berufsvorbereitungsjahr (BVJ-S) - Es werden gesonderte Klassen zur Sprachförderung eingerichtet. Hierbei werden Klassen mit Schülerinnen und Schüler gebildet, die keine oder nur geringe deutsche Sprachkenntnisse nachweisen und die unabhängig vom Schulabschluss aufgenommen werden müssen. Werden in einem Test Sprachkenntnisse nachgewiesen, die eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht eines anderen vollzeitschulischen Bildungsganges erwarten lassen, sind nachfolgende Übergänge möglich. Für Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss erfolgt die weitere Beschulung im BVJ.  

  • Gesonderte Beratung und Betreuung nach dem Aufnahmegesetz – AufnG - Die Beratungsangebote umfassen vielfältige asyl-, aufenthalts- und leistungsrechtliche oder auch soziale, bildungsrelevante und gesundheitliche Themen und berücksichtigen vor allem die persönlichen Lebenswelten und Anliegen der Ratsuchenden. 

Handlungsbedarfe aus Sicht der Landesregierung

  • Veränderte Einwanderungssituation bundesweit: Zwei parallele Entwicklungen sind in den letzten Jahren sehr dynamisch verlaufen: die Aufnahme von Schutzsuchenden sowie die gestiegene EU-Zuwanderung nach der Öffnung des deutschen Arbeitsmarkts für drei weitere mittelosteuropäische Beitrittsstaaten seit dem 1. Januar 2014 bzw. 1. Juli 2015.  

  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich Asyl- und Aufenthaltsrecht haben sich in den letzten Jahren sehr dynamisch verändert. Diese haben eine wesentliche Auswirkung auf die Gestaltung der Integrationsmaßnahmen im Land und in den Kommunen vor Ort.  

  • Handlungsbedarfe in Bezug auf junge Menschen mit Migrationshintergrund bestehen in allen Bereichen des alltäglichen Lebens, insbesondere in den Handlungsfeldern gesellschaftliche Teilhabe und Partizipation, Interkulturelle Öffnung von Schule, Ausbildungsbetriebe und Jugendeinrichtungen, Deutschförderung und Integration in Ausbildung und Arbeitsmarkt.  

  • Die Gewährleistung der Chancengerechtigkeit im Hinblick auf den schulischen Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund nimmt nach wie vor einen hohen Stellenwert bei der Beschulung in Anspruch. Jede Schülerin und jeder Schüler soll, sofern es die Bedingungen zulassen, eine entsprechende Unterstützung erhalten, damit sich aus der fluchtbedingten Unterbrechung der Bildungsbiografie keine Nachteile für den Bildungserfolg in der neuen Heimat entwickeln. Hier gilt es, die bereits zu verzeichnenden Erfolge, etwa im Bereich der interkulturellen Bildung und Erziehung oder auch in der barrierefreien Informationsvermittlung, weiterhin auszubauen und in die Schulen zu transferieren, die hierbei noch mit Hindernissen zu kämpfen haben.  

  • Um Teilhabe und Partizipation von Zuwandernden in unserem Land weiter zu fördern, ist eine gute zukunftsorientierte Integrationspolitik die grundlegende Voraussetzung. Aufgabe der Politik ist es, insbesondere in Ostdeutschland, das bisher wenig Erfahrung mit dem Zuzug von Migrantinnen und Migranten sammeln konnte, angemessene Strukturen und Instrumente für den Umgang mit der neuen Bevölkerungsvielfalt bereitzustellen, um Chancengleichheit und Teilhabechancen zu ermöglichen und die Potentiale der Menschen mit Migrationshintergrund für die Zukunft Sachsen-Anhalts zu nutzen.