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Armustbekämpfung & soziale/kulturelle Teilhabe

Erwartungen junger Menschen

  • Junge Menschen sollen mehr soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit erfahren. 

  • Von Armut betroffene (junge) Menschen sollen besser unterstützt werden. Sie sollen bspw. höhere finanzielle Hilfen erhalten, bei der Wohnungssuche unterstützt werden und freien bzw. kostengünstigen Zugang zu Kultur- und Freizeitangeboten haben.  

  • Unterstützungsangebote sollen das Leistungsprinzip achten. 

Maßnahmen der Landesregierung

  • Programm „Familien stärken – Perspektiven eröffnen“ - Mit intensiver sozialpädagogischer Betreuung und Beratung wird gemeinsam mit den Betroffenen die individuelle wie familiäre Situation analysiert, Hemmnisse für eine Beschäftigung identifiziert und Wege zur Lösung der Problemsituation eruiert. à https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/arbeit/lebensperspektiven-eroeffnen/familien-staerken/ 

  • Ombudschaft - Zur Stärkung junger Menschen wird das Land Sachsen-Anhalt ein Modellvorhaben zur Einführung der ombudschaftlichen Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe fördern.  

  • Unterhaltsvorschuss - Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für Kinder von Alleinerziehenden, sofern der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig den vollständigen Unterhalt zahlt. Er dient der Sicherung der finanziellen Lebensgrundlage des Kindes und des Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag. Rund 36 000 Kinder und Jugendliche erhalten in Sachsen-Anhalt Unterhaltsvorschuss.  

  • Kinderförderungsgesetz Sachen-Anhalt (KiFöG) - für alle Kinder bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang wird ein Beitrag zur Armutsbekämpfung in Form eines gleichen Zugangs zu frühkindlicher Bildung ebenso wie zur finanziellen Entlastung bei Kostenbeiträgen für Geschwisterkinder in Krippe und Kita geleistet.  

  • Kindergrundsicherung - Sachsen-Anhalt gehört zu den antragstellenden Bundesländern bei der 97. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) am 26. November 2020 zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Sie soll als eine zur Deckung des laufenden Lebensunterhalts bestimmte Sozialleistung ausgestaltet werden, die unmittelbar an das Kind gezahlt wird. Damit verfügt das Kind über ein eigenes Einkommen, das es für seinen Lebensunterhalt verwenden kann.  

  • Abschaffen von Anrechnung des Kindergeldes und Taschengeldes inklusive der Einnahmen aus sogenannten Ferienjobs auf Regelsätze - In Umsetzung eines Landtagsbeschlusses vom 24.10.2019 hat sich die Landesregierung in einem Anschreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass Kindergeld und Taschengeld inklusive der Einnahmen aus sogenannten „Ferienjobs“ nicht mehr auf die Regelsätze von Kindern und Jugendlichen angerechnet werden. 

Handlungsbedarfe aus Sicht der Landesregierung

  • Obwohl die Jugendarbeitslosigkeit in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren deutlich gesenkt werden konnte, gibt es nach wie vor junge Menschen, die nicht erfolgreich ihren Weg in Ausbildung und Arbeit finden. Die Ursachen hierfür sind unterschiedlich, wie z. B. das soziale Umfeld, Drogenabhängigkeit, Obdachlosigkeit, Schulden. Um einer Verfestigung der Arbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit entgegen zu wirken, ist es wichtig, gerade diese jungen Menschen frühzeitig auf dem Weg in ein erfolgreiches Ausbildungs- und Berufsleben zu unterstützen.  

  • Eine ganzheitliche und aktuelle Datenlage bzw. Monitoring zu Armutslagen von Jugendlichen sowie eine ganzheitliche Landesstrategie zur Verringerung von Armutslagen und Minderung von Armutsfolgen von Jugendlichen in Sachsen-Anhalt existiert bisher nicht. Mit dem 7. Kinder- und Jugendbericht des Landes wurde zunächst eine umfangreiche Darstellung der Lebenslagen von jungen Menschen in Sachsen-Anhalt vorgenommen. Diesen Weg gilt es auszubauen.  

  • Die Landesregierung wird die bundesweite Diskussion um die Einführung einer Kindergrundsicherung zur Vermeidung von Kinderarmut weiter verfolgen, das Ergebnis bewerten und dem Landtag in Erfüllung seines Auftrages vom 15.10.2020 hierzu Bericht erstatten. Sie wird zudem prüfen, welche weiteren Maßnahmen auf Landesebene das bisherige Engagement des Landes ergänzen können.  

  • Im Bereich Armut ist ein umfassendes Mainstreaming die Voraussetzung der Erfassung spezifischer Bedarfe. Aufgrund der Verschränkung der Strukturkategorien „Armut“ und „Behinderung“, die beide potenziell Ungleichheit generieren, bergen die beschriebenen (möglichen) Effekte von Armutslebenslagen zusätzlich Benachteiligungsrisiken für Menschen mit Beeinträchtigungen. Disability-Mainstreaming zielt darauf ab, unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens verschiedener Positionen sozialer Ungleichheit, die Lebenssituationen und Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen bei allen politischen Entscheidungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen zu berücksichtigen, um so deren gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Gemäß dem Mainstreaming-Ansatz soll gesellschaftliches Handeln danach befragt werden, in welcher Weise es zur Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen beiträgt oder sie verhindert.  

  • Die Kenntnis der Existenz von Bildungs- und Teilhabeleistungen ist in der Fläche noch immer zu gering ausgeprägt. Insbesondere Familien mit Migrationshintergrund wissen häufig nicht, dass bzw. welche Leistungen zur Teilhabe an Bildung sowie sozialem und kulturellem Leben es gibt und nehmen diese dann trotz Leistungsberechtigung nicht in Anspruch. Ferner gilt es, auch die Familien zu erreichen, denen die Bedeutung von Bildung und Teilhabe für die künftige Entwicklung ihrer Kinder noch nicht vollumfänglich bewusst ist.