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Mi­gra­ti­on und In­te­gra­ti­on

Er­war­tun­gen jun­ger Men­schen

  • Junge geflüchtete Men­schen (und deren Fa­mi­li­en) soll­ten bes­ser unterstützt wer­den. 

  • Die Be­din­gun­gen für ein selbst­be­stimm­tes Leben von jun­gen geflüchteten Men­schen  

  • soll­ten ver­bes­sert wer­den.  

  • Es soll­ten ver­bind­li­che Re­geln zur Auf­nah­me von geflüchteten Men­schen ge­schaf­fen wer­den. 

  • Der Zu­sam­men­halt zwi­schen den Men­schen sowie die An­er­ken­nung von Viel­falt muss ver­bes­sert wer­den.

Maß­nah­men der Lan­des­re­gie­rung

  • Lan­des­in­te­gra­ti­ons­kon­zept - Durch ge­ziel­te Steue­rung und Ko­or­di­nie­rung der In­te­gra­ti­ons­maß­nah­men soll si­cher­ge­stellt wer­den, dass den zu­ge­wan­der­ten Men­schen frühestmöglich der Zu­gang zu be­stehen­den Re­gel­sys­te­men geöffnet wird.  

  • In­te­gra­ti­ons­richt­li­nie zur Förderung der In­te­gra­ti­ons­pro­jek­te - ge­mein­we­sens­ori­en­tier­te Pro­jek­te vor­wie­gend auf lo­ka­ler Ebene gefördert wer­den, die der Ein­glie­de­rung von Men­schen mit Mi­gra­ti­ons­hin­ter­grund in die örtliche Ge­mein­schaft die­nen und dabei die ein­hei­mi­sche Bevölkerung ein­be­zie­hen, eh­ren­amt­li­ches En­ga­ge­ment fördern sowie Struk­tu­ren der Selbst­or­ga­ni­sa­ti­on von Men­schen mit Mi­gra­ti­ons­hin­ter­grund in Sachsen-​Anhalt stärken.  

  • Die Förderung der In­ter­kul­tu­rel­len Öffnung nimmt bei der In­te­gra­ti­on von Men­schen mit Mi­gra­ti­ons­hin­ter­grund einen wich­ti­gen Schwer­punkt ein. Das Ziel der in­ter­kul­tu­rel­len Öffnungsprozesse ist, dass die Ver­wal­tungs­struk­tu­ren von staat­li­chen und nicht­staat­li­chen In­sti­tu­tio­nen und Ein­rich­tun­gen alle Re­gel­an­ge­bo­te so ge­stal­ten, dass die Zugänge und Teil­ha­be­chan­cen nicht nur für ein­hei­mi­sche, son­dern auch mi­gran­ti­sche Bevölkerung, ins­be­son­de­re junge Men­schen geöffnet wer­den.  

  • Ju­gend­mi­gra­ti­ons­diens­te - Diese wer­den kon­ti­nu­ier­lich aus den Mit­teln des Bun­des gefördert. Sie sind ein An­ge­bot der Ju­gend­so­zi­al­ar­beit. El­tern von Kin­dern und Ju­gend­li­chen mit Mi­gra­ti­ons­hin­ter­grund können sich von Ju­gend­mi­gra­ti­ons­diens­ten zu Fra­gen der Bil­dung und Aus­bil­dung ihrer Kin­der be­ra­ten las­sen.  

  • Aus­bau von Kooperations-​ und Unterstützungsstrukturen - Das Land ge­mein­sam mit den Ju­gend­be­rufs­agen­tu­ren si­chert fach­li­che Unterstützung beim Auf- bzw. Aus­bau funk­tio­nie­ren­der zuständigkeits-​ und rechtskreisübergreifender Kooperations-​ und Unterstützungsstrukturen für junge Men­schen am Übergang Schule-​Beruf.  

  • Pro­jekt „Fach- und Ser­vice­stel­le für Ar­beits­markt­in­te­gra­ti­on von Mi­gran­tin­nen“ - Ziel des Pro­jek­tes ist es daher zum einen auf eine Ver­bes­se­rung der struk­tu­rel­len Vor­aus­set­zun­gen für eine ins­ge­samt nach­hal­ti­ge­re und zügigere Ar­beits­markt­in­te­gra­ti­on hin­zu­wir­ken. Das Pro­jekt wird seit Be­ginn des Jah­res 2020 aus den Mit­teln des Europäischen So­zi­al­fonds sowie des Lan­des in Trägerschaft der Ca­ri­tas für das Bis­tum Mag­de­burg e. V. gefördert. à https://www.caritas-​magdeburg.de/unsere-​hilfe-beratung/migration-​integration/servicestelle-​fuer-migrantinnen-und-fluechtlingsfrauen/servicestelle-​fuer-migrantinnen-und-fluechtlingsfrauen 

  • Erhöhung der Ver­wal­tungs­kos­ten­pau­scha­le - Das Land setzt sich beim Bund dafür ein, dass die Ver­wal­tungs­kos­ten­pau­scha­le etwa im SGB II zwecks Gewährleistung eines eng­ma­schi­gen Fall­ma­nage­ments im An­schluss an SGB VIII- Maß­nah­men insb. im Be­reich der Ju­gend­be­rufs­agen­tu­ren erhöht wird.  

  • Be­darfs­ori­en­tier­te Beratungs-​ und Fort­bil­dungs­an­ge­bo­te für Vormünder - Land, Kom­mu­nen und ent­spre­chen­de Träger si­chern für Einrichtungsträger und Amts-/ Vormünder die Aufklärung über die Vor­aus­set­zun­gen zum Leis­tungs­er­halt gemäß § 41 SGB VIII (insb. Abs. 3), zum Thema be­ruf­li­che Ori­en­tie­rung und Qua­li­fi­zie­rung sowie über die Möglichkeiten im Be­reich der Aus­bil­dungs­dul­dung.  

  • Pro­jekt­grup­pe „Rechtskreisübergreifendes Fall­ma­nage­ment für Junge Volljährige“ - Das Land in­iti­iert eine fachbereichsübergreifende Arbeits-​ bzw. Pro­jekt­grup­pe „Rechtskreisübergreifendes Fall­ma­nage­ment für Junge Volljährige“ zwecks Ent­wick­lung und Eta­blie­rung pass­ge­nau­er An­schluss­maß­nah­men zur Gewährleistung be­darfs­ge­rech­ter Übergangsangebote im Be­reich Woh­nen/all­ge­mei­ne Un­ter­brin­gung (§§ 9, 16g, 18, 28 SGB II, § 78 SGB III, §§ 13, 41 SGB VIII), Be­rufs­ori­en­tie­rung, Einmündung in den Beruf, etc.  

  • Zu­kunfts­chan­ce as­sis­tier­te Aus­bil­dung - Ziel des Lan­des ist es, aus­bil­dungs­be­glei­ten­de Hil­fen aus­zu­bau­en, den statusunabhängigen Zu­gang zu ihnen und die be­darfs­ori­en­tier­te Nut­zung zu ver­bes­sern. Bis zum 1. Quar­tal 2020 wur­den knapp 1.700 junge Men­schen auf eine be­trieb­li­che Aus­bil­dung vor­be­rei­tet und in ihrer Aus­bil­dungs­zeit be­glei­tet. Dar­un­ter be­fin­den sich auch mehr als 180 Aus­zu­bil­den­de mit Mi­gra­ti­ons­hin­ter­grund – teil­wei­se sol­che mit Flucht­er­fah­rung. 

  • Förderung von Bildungs-​ und Fa­mi­li­en­pa­ten­schaf­ten - Um das Frei­wil­li­ge­n­enga­ge­ment be­son­ders bei der Unterstützung von Fa­mi­li­en sowie von jun­gen Schutz­su­chen­den zu stärken, fördert das Land Sachsen-​Anhalt seit No­vem­ber 2015 Pro­jek­te in den Kom­mu­nen, mit denen eh­ren­amt­li­che Bildungs-​ und Fa­mi­li­en­pa­ten­schaf­ten or­ga­ni­siert, qua­li­fi­ziert und ver­netzt wer­den. Ziel ist die Stärkung der Bil­dungs­teil­ha­be und der Er­zie­hungs­kom­pe­tenz von Schutz­su­chen­den.  

  • Netz­werk der El­tern mit Mi­gra­ti­ons­hin­ter­grund in Sachsen-​Anhalt - Das Land Sachsen-​Anhalt fördert das Pro­jekt „Netz­werk der El­tern mit Mi­gra­ti­ons­hin­ter­grund in Sachsen-​Anhalt“ in Trägerschaft von LAMSA e. V. Das Pro­jekt rich­tet sich an mi­gran­ti­sche El­tern der Kin­der im Kita-, Schul-​, und Hor­tal­ter und bie­tet fol­gen­de An­ge­bo­te an: Be­ra­tung und Be­glei­tung der El­tern mit Mi­gra­ti­ons­ge­schich­te, Online-​Beratung von Fa­mi­li­en in ver­schie­de­nen Spra­chen (im Auf­bau), Mehr­spra­chi­ge Online-​Plattform mit In­for­ma­tio­nen und Ma­te­ria­li­en für El­tern, Ver­an­stal­tun­gen für die El­tern zu ver­schie­de­nen The­men, Fort­bil­dun­gen für en­ga­gier­te El­tern als Mul­ti­pli­ka­to­rin­nen bzw. Mul­ti­pli­ka­tor. à https://www.nemsa.de 

  • Um­set­zung qua­li­fi­zier­ter Deutsch­kur­se - Ziel ist die Um­set­zung qua­li­fi­zier­ter Deutsch­kur­se, die erste Grund­kennt­nis­se der deut­schen Spra­che ver­mit­teln und mit einer deutsch­land­weit an­er­kann­ten Sprachprüfung auf dem Ni­veau A1/A2 ab­schlie­ßen, um so einen naht­lo­sen Übergang in weiterführende Sprachfördermaßnahmen zu ermöglichen. Die Lan­des­richt­li­nie soll die Fördermaßnahmen des Bun­des im nied­rig­schwel­li­gen Be­reich sinn­voll ergänzen.  

  • Um­set­zung des Rechts auf Bil­dung - Fa­mi­li­en mit Kin­dern wer­den spätestens nach sechs Mo­na­ten aus der zen­tra­len Auf­nah­me­stel­le (ZASt) auf die Kom­mu­nen ver­teilt. Für die Dauer des Auf­ent­halts in der ZASt, wer­den der­zeit für Kin­der und Ju­gend­li­che im schul­pflich­ti­gen Alter all­ge­mei­ne An­ge­bo­te (Sprach­er­werb, Musik, Bas­teln, Spie­le­zeit, Ver­mitt­lung von Kul­tur) be­reit­ge­stellt, die zum Teil durch Fachkräfte und im Übrigen eh­ren­amt­lich durchgeführt wer­den. Darüber hin­aus exis­tiert das nied­rig­schwel­li­ge, durch das MS geförderte Pro­jekt „Pädagogisches Zen­trum / Lern­werk­statt in der ZASt“ in Trägerschaft der Ca­ri­tas. Das Lan­des­schul­amt und die Land­krei­se und kreis­frei­en Städte stel­len si­cher, dass alle Kin­der und Ju­gend­li­chen im schul­pflich­ti­gen Alter nach der Ver­tei­lung aus der Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung in die Land­krei­se und kreis­frei­en Städte unverzüglich be­schult wer­den. Hierfür wird das Schnitt­stel­len­ma­nage­ment zwi­schen dem Pro­jekt „Lern­werk­statt“ und den Land­krei­sen und kreis­frei­en Städten beim Trans­fer von Fa­mi­li­en mit Kin­dern aus der ZASt auf die Wei­ter­ga­be von schulpädagogischen Er­kennt­nis­sen op­ti­miert.  

  • Chan­cen­ge­rech­tig­keit für Schülerinnen und Schüler mit Mi­gra­ti­ons­hin­ter­grund - Die Schülerinnen und Schüler mit Mi­gra­ti­ons­hin­ter­grund und mit noch nicht ausgeprägter Kom­pe­tenz in der deut­schen Spra­che er­hal­ten einen Nach­teils­aus­gleich etwa in Form von mehr Be­ar­bei­tungs­zeit, Verständnishilfen aber auch die Möglichkeit, die ei­ge­ne Mut­ter­spra­che unter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen als Fremd­spra­che für ihren schu­li­schen Ab­schluss an­er­ken­nen zu las­sen.  

  • Her­kunfts­sprach­li­cher In­for­ma­ti­ons­pool - Mit­hil­fe der Mi­gran­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen konn­ten so­wohl den Schülerinnen und Schülern mit Mi­gra­ti­ons­hin­ter­grund aber auch deren Sor­ge­be­rech­ti­gen be­reits viele es­sen­zi­el­le In­for­ma­ti­ons­ma­te­ria­li­en in ver­schie­de­nen Fremd­spra­chen zur Verfügung ge­stellt wer­den. Spe­zi­el­le bar­rie­re­freie Zeug­nis­an­la­gen ermöglichen es den Sor­ge­be­rech­tig­ten mit ge­rin­ger deut­scher Sprach­kom­pe­tenz den Leis­tungs­stand ihres Kin­des bes­ser be­ur­tei­len und die wei­te­re schu­li­sche Ent­wick­lung po­si­tiv unterstützen zu können. Unter Berücksichtigung der ste­ti­gen Veränderung der Rah­men­be­din­gun­gen wird der vor­han­de­ne In­for­ma­ti­ons­pool ak­tua­li­siert und wei­ter­ent­wi­ckelt.  

  • Op­ti­mie­rung der Be­schu­lung von un­be­glei­te­ten minderjährigen Flüchtlingen 

  • Be­rufs­vor­be­rei­tungs­jahr (BVJ-S) - Es wer­den ge­son­der­te Klas­sen zur Sprachförderung ein­ge­rich­tet. Hier­bei wer­den Klas­sen mit Schülerinnen und Schüler ge­bil­det, die keine oder nur ge­rin­ge deut­sche Sprach­kennt­nis­se nach­wei­sen und die unabhängig vom Schul­ab­schluss auf­ge­nom­men wer­den müssen. Wer­den in einem Test Sprach­kennt­nis­se nach­ge­wie­sen, die eine er­folg­rei­che Teil­nah­me am Un­ter­richt eines an­de­ren voll­zeit­schu­li­schen Bil­dungs­gan­ges er­war­ten las­sen, sind nach­fol­gen­de Übergänge möglich. Für Schülerinnen und Schüler ohne Schul­ab­schluss er­folgt die wei­te­re Be­schu­lung im BVJ.  

  • Ge­son­der­te Be­ra­tung und Be­treu­ung nach dem Auf­nah­me­ge­setz – AufnG - Die Be­ra­tungs­an­ge­bo­te um­fas­sen vielfältige asyl-, aufenthalts-​ und leis­tungs­recht­li­che oder auch so­zia­le, bil­dungs­re­le­van­te und ge­sund­heit­li­che The­men und berücksichtigen vor allem die persönlichen Le­bens­wel­ten und An­lie­gen der Rat­su­chen­den. 

Hand­lungs­be­dar­fe aus Sicht der Lan­des­re­gie­rung

  • Veränderte Ein­wan­de­rungs­si­tua­ti­on bun­des­weit: Zwei par­al­le­le Ent­wick­lun­gen sind in den letz­ten Jah­ren sehr dy­na­misch ver­lau­fen: die Auf­nah­me von Schutz­su­chen­den sowie die ge­stie­ge­ne EU-​Zuwanderung nach der Öffnung des deut­schen Ar­beits­markts für drei wei­te­re mittelosteuropäische Bei­tritts­staa­ten seit dem 1. Ja­nu­ar 2014 bzw. 1. Juli 2015.  

  • Die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen im Be­reich Asyl- und Auf­ent­halts­recht haben sich in den letz­ten Jah­ren sehr dy­na­misch verändert. Diese haben eine we­sent­li­che Aus­wir­kung auf die Ge­stal­tung der In­te­gra­ti­ons­maß­nah­men im Land und in den Kom­mu­nen vor Ort.  

  • Hand­lungs­be­dar­fe in Bezug auf junge Men­schen mit Mi­gra­ti­ons­hin­ter­grund be­stehen in allen Be­rei­chen des alltäglichen Le­bens, ins­be­son­de­re in den Hand­lungs­fel­dern ge­sell­schaft­li­che Teil­ha­be und Par­ti­zi­pa­ti­on, In­ter­kul­tu­rel­le Öffnung von Schu­le, Aus­bil­dungs­be­trie­be und Ju­gend­ein­rich­tun­gen, Deutschförderung und In­te­gra­ti­on in Aus­bil­dung und Ar­beits­markt.  

  • Die Gewährleistung der Chan­cen­ge­rech­tig­keit im Hin­blick auf den schu­li­schen Bil­dungs­er­folg der Schülerinnen und Schüler mit Mi­gra­ti­ons­hin­ter­grund nimmt nach wie vor einen hohen Stel­len­wert bei der Be­schu­lung in An­spruch. Jede Schülerin und jeder Schüler soll, so­fern es die Be­din­gun­gen zu­las­sen, eine ent­spre­chen­de Unterstützung er­hal­ten, damit sich aus der flucht­be­ding­ten Un­ter­bre­chung der Bil­dungs­bio­gra­fie keine Nach­tei­le für den Bil­dungs­er­folg in der neuen Hei­mat ent­wi­ckeln. Hier gilt es, die be­reits zu ver­zeich­nen­den Er­fol­ge, etwa im Be­reich der in­ter­kul­tu­rel­len Bil­dung und Er­zie­hung oder auch in der bar­rie­re­frei­en In­for­ma­ti­ons­ver­mitt­lung, wei­ter­hin aus­zu­bau­en und in die Schu­len zu trans­fe­rie­ren, die hier­bei noch mit Hin­der­nis­sen zu kämpfen haben.  

  • Um Teil­ha­be und Par­ti­zi­pa­ti­on von Zu­wan­dern­den in un­se­rem Land wei­ter zu fördern, ist eine gute zu­kunfts­ori­en­tier­te In­te­gra­ti­ons­po­li­tik die grund­le­gen­de Vor­aus­set­zung. Auf­ga­be der Po­li­tik ist es, ins­be­son­de­re in Ost­deutsch­land, das bis­her wenig Er­fah­rung mit dem Zuzug von Mi­gran­tin­nen und Mi­gran­ten sam­meln konn­te, an­ge­mes­se­ne Struk­tu­ren und In­stru­men­te für den Um­gang mit der neuen Bevölkerungsvielfalt be­reit­zu­stel­len, um Chan­cen­gleich­heit und Teil­ha­be­chan­cen zu ermöglichen und die Po­ten­tia­le der Men­schen mit Mi­gra­ti­ons­hin­ter­grund für die Zu­kunft Sachsen-​Anhalts zu nut­zen.