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Beteiligung und Demokratieverständns

Erwartungen junger Menschen

  • Mehr Mitbestimmung und geeignete Beteiligungschancen für Kinder und Jugendliche in all ihren Lebensbereichen  

  • Jugendlichen die Rolle als Expertinnen und Experten in politischen Handlungen einräumen  

  • Interessen und Bedarfe von jungen Menschen sollen bei politischen Entscheidungen stärker berücksichtigt werden  

  • Mitwirkungsmöglichkeiten müssen in der Öffentlichkeit bekannt sein  

  • Wahlalter bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen senken  

  • Politikerinnen und Politiker sollen sich mehr Zeit für Diskussionen mit jungen Menschen nehmen und auf ihre Argumente eingehen  

  • Schnellere und transparenterer Entscheidungen von Politikerinnen  

  • Für die Umsetzung von Beteiligungsprozessen bedarf es neue Ressourcen 

Maßnahmen der Landesregierung

  • „Demokratie leben!“ werden in Sachsen-Anhalt 21 teilnehmende Kommunen (davon 8 Landkreise, 3 kreisfreie Städte sowie 10 kreisangehörige Gemeinden)61 unterstützt, „Partnerschaften für Demokratie“ als lokale bzw. regionale Bündnisse zur Förderung von Demokratie und zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und weiteren Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit aufzubauen. Regelmäßig finden Treffen statt, bei denen sich Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 27 Jahren über ihre Vorstellungen, Wünsche und Projektideen austauschen und über diese demokratisch entscheiden. à https://www.demokratie-leben.de 

  • Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. (KJR) ist auf Landesebene ein Gremium zur Vertretung der Interessen von Jugendlichen. Er ist damit ein wichtiger Partner der Landesregierung zur Umsetzung der Eigenständigen Jugendpolitik im Land. à https://www.kjr-lsa.de 

  • auf der kommunalen Ebene sind mit dem Modellprojekt „Landeszentrum Jugend + Kommune“ wichtige Strukturen auf dem Gebiet der Einbindung von Kindern und Jugendlichen in Entscheidungsprozesse der kommunalen Mitgestaltung entstanden  

  • „Jugendarbeit für eine demokratische Zukunft“ beinhaltet das „Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit“ à https://demokratie.sachsen-anhalt.de/landesprogramm-wir-sind-das-land/

Handlungsbedarfe aus Sicht der Landesregierung

  • Formen und Methoden von Mitsprache und Mitbestimmung müssen auch weiterhin stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt und verstetigt werden, vor allem solche für junge Menschen. Jugendliche sollen zum einen ihre Rechte und Möglichkeiten kennen und zum anderen auch nutzen können, d. h. die Befähigung zur Beteiligung ist zu fördern. Im Rahmen ihres Bildungsauftrages haben die Institutionen Kita, Schule, Berufs- oder Hochschule im tagtäglichen Handeln eine besondere Verpflichtung zur Stärkung der Demokratiebildung junger Menschen.  

  • Ein Handlungsbedarf wird auch auf der Seite der politischen und administrativen Entscheidungstragenden gesehen. Ressortübergreifende Gespräche sowie die Interviews mit Verantwortlichen haben gezeigt, dass ein moderierter Prozess zur Unterstützung des Verwaltungshandelns bei der Beteiligung junger Menschen gewünscht ist.  

  • Junge Menschen sollen bei Dialog- und Diskussionsveranstaltungen (Tagungen, Fachtage u. ä.) zu aktuellen politischen und europäischen Themen stärker als Akteure und/oder Gäste einbezogen werden.  

  • Das Land Sachsen-Anhalt ergreift Maßnahmen, Menschen mit Beeinträchtigung die gleichberechtigte Ausübung ihrer politischen Rechte und Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben sicherzustellen. Zur Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben gehört unter anderem die Möglichkeit der Wahrnehmung des aktiven und passiven Wahlrechts. Die Wahrnehmung des aktiven Wahlrechts ist durch die Zugänglichkeit zum Wahlverfahren, zu den Wahleinrichtungen und zu den Wahlmaterialien zu gewährleisten. Auf der Ebene des passiven Wahlrechts verpflichtet sich das Land, das Recht von Menschen mit Beeinträchtigungen – bei Wahlen zu kandidieren, ein Amt wirksam innezuhaben und öffentlichen Aufgaben auf allen Ebenen staatlicher Tätigkeit wahrzunehmen – zu schützen und seine Verwirklichung zu befördern. Das Land Sachsen-Anhalt muss alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um Kindern die Wahrnehmung ihrer Rechte zu gewährleisten. Um die Möglichkeiten der Selbstvertretung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen zu stärken, sind u. a. Teilhabebarrieren zu identifizieren und zu beseitigen.