Inklusion junger Menschen mit Behinderung
Erwartungen junger Menschen
Sachsen-Anhalt sollte Inklusion stärken und dementsprechende Rahmenbedingungen schaffen.
Menschen mit Behinderung sollten ein Teil der Gesellschaft sein und nicht ausgegrenzt werden.
Maßnahmen der Landesregierung
Umsetzung der UN-BRK - Bund, Länder, Kommunen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung verfolgen aktiv die Umsetzung der Ziele der Konvention. Sachsen-Anhalt hat insbesondere mit der Neufassung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Jahre 2010 (BGG LSA), der Behindertengleichstellungsverordnung im Jahre 2012 (BGGVO LSA) und mit dem Landesaktionsplan „einfach machen! Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“ (LAP) aus dem Jahre 2013 die Umsetzung der UN-BRK im Land auf den Weg gebracht.
Landesaktionsplan Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (LAP) - Der LAP ist in Zusammenarbeit mit dem Landesbehindertenbeirat, dem Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und allen Ministerien erstellt worden. Entstanden ist ein Landesaktionsplan, der neun konkrete Handlungsfelder benennt, jeweils eine dezidierte Bestandsaufnahme der Situation von Menschen mit Behinderungen in diesem Handlungsfeld enthält und zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK formuliert.
Freiwilligendienst in Teilzeit - Das Jugendfreiwilligendienstegesetz ermöglicht mit der letzten Änderung die Ableistung des Freiwilligen Sozialen Jahres (auch im FSJ Kultur und im FÖJ) in Teilzeit, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Sachsen-Anhalt begrüßt die Öffnung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes und wird die Umsetzung in einer zukünftigen Landesförderung verfolgen.
Handlungsbedarfe aus Sicht der Landesregierung
Es gilt, Rahmenbedingungen zu schaffen, dass Jugendliche mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt gleichberechtigt mit anderen Kindern und Jugendlichen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können. Zur Umsetzung dieses Ziels sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die dazu beitragen, dass Jugendliche/n mit Behinderungen
auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Handelns eine respektvolle Einstellung entgegengebracht wird;
unter Berücksichtigung ihrer individuellen Möglichkeiten gleichberechtigt Zugang zu allgemeinen Bildungsangeboten, zum lebenslangen Lernen, zu beruflicher Bildung und zum Arbeitsmarkt haben;
gleichberechtigt mit anderen Kindern oder Jugendlichen an Spiel-, Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen können;
Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen erhalten, der es ihnen ermöglicht, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft;
Sich wirksam in demokratische Entscheidungsprozesse einbringen können;
der Zugang zu touristischen Angeboten gewährleistet wird.
Es ist eine Reform des Sozialgesetzbuch VIII zur Kinder- und Jugendhilfe geplant, an deren Prozess auch Sachsen-Anhalt aktiv beteiligt ist. Nach dem SGB VIII hat die Kinder- und Jugendhilfe verschiedenste Aufgaben: Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und auch Kindeswohlgefährdungen abzuwehren. Eine moderne Kinder- und Jugendhilfe soll jedoch mehr leisten- insbesondere eine intendierte Sicherstellung gesellschaftlicher Teilhabe für alle Kinder und Jugendliche. Das setzt voraus, dass insbesondere die jungen Menschen gestärkt werden, die benachteiligt sind, die unter belastenden Lebensbedingungen aufwachsen und die Gefahr laufen, von der sozialen Teilhabe abgehängt zu werden. Im Mittelpunkt stehen dabei
ein besserer Kinder- und Jugendschutz,
die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen,
Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderungen,
mehr Prävention vor Ort,
mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien.